Wir helfen Ihnen zu allen Belangen des Verkehrsrechts!
Das Verkehrsrecht ganz allgemein, und in dem Sinne auch das Verkehrsrecht Osnabrück, regelt im weitesten Sinne die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Zu den Besonderheiten des Verkehrsrechts gehört die Vielfalt an Vorschriften, an Gesetzen und Rechtsprechung. Sie bezieht sich sowohl auf das öffentliche als auch auf das Privatrecht. In unserer Anwaltskanzlei beraten und vertreten wir Mandanten rund um das Verkehrsrecht Osnabrück. Jede Teilnahme am Straßenverkehr ist mit dem latenten Risiko verbunden, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, oder sich unbewusst rechtswidrig zu verhalten. Der betroffene Verkehrsteilnehmer muss sich in vielen Fällen wehren können, um nicht nur Recht zu haben, sondern auch zu seinem Recht zu kommen. Dazu verhelfen wir ihm mit unserem Knowhow und unserer Erfahrung zum Verkehrsrecht Osnabrück.
Das Verkehrsrecht Osnabrück lässt sich in die folgenden Teil- und Sachgebiete gliedern:
Diese Bereiche subsummieren wir in unserer Rechtsanwaltskanzlei unter dem Begriff Verkehrsrecht Osnabrück. Mit dem Sammelbegriff „Verkehrsrecht Osnabrück“ wird verdeutlicht, dass wir uns einerseits als ein erster Ansprechpartner für die Osnabrücker Bürger und Einwohner sehen. Andererseits fallen unter den Begriff Verkehrsrecht Osnabrück auch sämtliche Vorgänge im Straßenverkehr, die sich im Osnabrücker Stadtgebiet und in der näheren Umgebung ereignen. Mit einem Satz gesagt: Wer hier in Osnabrück direkt oder mittelbar mit dem Straßenverkehrsrecht konfrontiert wird, der sollte sich bei uns zum Verkehrsrecht Osnabrück beraten und im gegebenen Fall auch rechtlich vertreten lassen.
eder Straßenverkehrsunfall ist ein verkehrswidriges Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr. Damit verbunden sind wahlweise der Personen-, Sach- oder Vermögensschaden; ein ganz typischer Fall für das Verkehrsrecht Osnabrück. Der Geschädigte hat nach § 823 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches einen Anspruch darauf, dass ihm der entstandene Schaden ersetzt wird. Das kann, es muss aber nicht immer gerichtlich entschieden werden. Wir sehen unsere Aufgabe zum Verkehrsrecht Osnabrück darin, dem Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen. In vielen Fällen ist das in der Kommunikation von Rechtsanwalt zu Rechtsanwalt möglich. Wenn sich auf diesem Weg keine Lösung erzielen lässt, dann scheuen wir allerdings auch nicht davor zurück, zum Verkehrsrecht Osnabrück das Recht unseres Mandanten vor Gericht zu erstreiten. Jeder Verkehrsunfall ist ein eigener, individueller Vorgang und für uns eine immer wieder neue Herausforderung. Zum Verkehrsrecht Osnabrück vertreten wir sowohl Unfallverursacher als auch Unfallgeschädigte, innerhalb eines Verfahrens allerdings immer nur einen von beiden. Sofern nicht gerichtlich angeordnet, brauchen Sie als Betroffener gar nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Wir vertreten Sie sowie Ihre Interessen und informieren sie anschließend in einem persönlichen Gespräch hier in unserer Anwaltskanzlei. Sie als unser Mandant sind mit Ihrem Verkehrsunfall insofern von dem Verkehrsrecht Osnabrück, das wir für Sie vertreten, gar nicht betroffen.
Eine Schadenregulierung ist der gesamte Ablauf im Anschluss an einen entstandenen Schaden, mit dem der Schadenersatz gegenüber dem Geschädigten geleistet wird. Unfallschadenregulierungen gehören zu den besonders häufigen Vorgängen, die vom Verkehrsrecht Osnabrück erfasst und entschieden werden. Ein Unfallschaden entsteht in vielen Fällen auf beiden Seiten, also bei Unfallverursacher und bei Unfallgeschädigtem. Oftmals bleibt es beim Sachschaden am Fahrzeug, wenn zwei oder mehr Autos an dem Verkehrsunfall beteiligt sind. Ein Personenschaden ist bei Radfahrern, Fußgängern, Motorroller- oder Motorradfahrern als Unfallbeteiligten geradezu unvermeidbar. Und bei besonders schlimmen Unfällen mit Personen- und Sachschaden kommt häufig noch ein Vermögensschaden hinzu. Derartige Verkehrsunfälle lassen sich nicht ohne genaue Kenntnis zum Verkehrsrecht Osnabrück regulieren. Jede der Unfallparteien wird anwaltlich vertreten; insofern kann keine von ihnen auf einen eigenen Rechtsanwalt für das Verkehrsrecht Osnabrück verzichten. Von einem Verkehrsunfall sind die beiden Versicherungen Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherung betroffen; entweder die Teil- oder die Vollkasko. Bei der Personenbeförderung wie mit einem Taxi oder mit einem Kleinbus kommt die Insassenunfallversicherung hinzu; und bei einem fremdfinanzierten oder einem geleasten Auto die GAP-Versicherung als Ergänzung zur Vollkasko. In solchen Fällen kann das Verkehrsrecht Osnabrück mit seiner Anwendung und Umsetzung schwierig bis aufwändig werden. Wir fighten für unsere Mandanten solange, bis ihre Versicherungsansprüche durchgesetzt, das heißt beglichen sind
Im Grunde genommen sieht alles ganz einfach aus und ist ein Anlass zur Freude. Das Altfahrzeug wird gewinnbringend verkauft, und das Nachfolgefahrzeug, sei es ein Neuwagen mit Erstzulassung oder ein guterhaltener Gebrauchtwagen kommt ins Haus. Doch auch hier muss in vielen Fällen das Verkehrsrecht Osnabrück bemüht werden. Das Spektrum reicht von nicht eingehaltenen Zusagen und Versprechen bis hin zu nachträglichen Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen. Der An- oder Verkauf eines Fahrzeuges kann schnell zum Alptraum werden. Das ist besonders dann der Fall, wenn das Fahrzeug aus beruflichen beziehungsweise gewerblichen Gründen dringend benötigt wird. Einerseits ist das Auto unverzichtbar, andererseits wird es vom Gutachter oder in der Werkstatt gebraucht. Anstelle mit dem Auto fahren zu können wird um das Auto gestritten. Der Fahrzeughalter selbst ist in dieser Situation auch deswegen überfordert, weil die Gegenseite, wie es heißt, ihre Anwälte aufmarschieren lässt. In einer solch prekären Situation kann das Verkehrsrecht Osnabrück nur dann um- und durchgesetzt werden, wenn der Betroffene ebenfalls anwaltlich beraten und vertreten wird. Das übernehmen wir hier in Osnabrück; wenn es sein muss bis hin zur kompletten Rückabwicklung des An- oder Verkaufs eines erstzugelassenen Neufahrzeuges oder des Gebrauchtwagens.
Bei jeglichen Delikten unter Alkohol oder Drogen am Steuer kommt es auf das kleinste Detail an, um das Verkehrsrecht Osnabrück im Sinne des Mandanten richtig anzuwenden. Für viele Verkehrsteilnehmer ist es das erste Mal, dass sie direkten Kontakt zur Justiz bekommen. Sie sind vollständig unerfahren und brauchen sowohl bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensfragen eine rechtliche Beratung. Die bieten wir mit unserer Fachkenntnis zum Verkehrsrecht Osnabrück. Jedes sogenannte Alkoholdelikt muss als Einzelfall betrachtet und bewertet werden. Wie hoch war der gemessene Promillegehalt, ist der Fahrer in eine Kontrolle geraten oder in einen Verkehrsunfall verwickelt, und wenn ja, aus welchem Grund und mit welchen Folgen. Zum Verkehrsrecht Osnabrück gehört auch die Schadensregulierung beim Sachschaden am Fahrzeug des Halters. Problematisch bis kniffelig wird die Situation bei einem Vollkaskoschaden + Alkohol am Steuer. Der Mandant muss durch den Dschungel im Verkehrsrecht Osnabrück mit seinen Paragrafen und den unterschiedlichen Sachverhalten regelrecht hindurch manövriert werden. Schon der kleinste Fehler kann fatale Folgen haben. Hier reicht das Spektrum von einem empfindlichen Bußgeld über Punkte im Flensburger Fahreignungsregister, dem FAER bis hin zum Führerscheinentzug mit anschließender MPU, der medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Jede Rote Ampel, also eine auf rot geschaltete Lichtsignalanlage, ist für den Straßenverkehrsteilnehmer gleichbedeutend mit einem Halten. Das Fahrzeug darf nicht weiter vorwärts bewegt werden. Solche sogenannten Rotlichtdelikte müssen eins wie das andere überaus ernst genommen werden. Das Verkehrsrecht Osnabrück kennt in diesen Situationen keinen Spaß. Eine rote Ampel zu überfahren ist auf mehrerlei Weise möglich. Entweder ist die Ampel schon oder noch auf rot geschaltet. In dem einen Fall wird die Kreuzung noch, im anderen schon bei rot überfahren. Für eine rote Ampel in einer Baustelle mit einem langen Schaltintervall gilt dasselbe. Der Kfz-Halter darf nicht die Geduld verlieren und einfach bei rot losfahren. Und mit den „Rotblitzern“ ist ebenfalls nicht zu spaßen. Jeder Rotlichtverstoß wird nach dem Verkehrsrecht Osnabrück geahndet. Im Interesse des Mandanten sorgen wir dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Behördlicherseits gibt es vielfältige Fehlerquellen, die zu Sach- und auch zu Ermessensfehlern führen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unsere Mandanten davor zu schützen und zu bewahren. Das ist in vielen Fällen nicht zu hundert Prozent möglich. Garantiert ist jedoch, dass wir das Beste aus dem geltenden Verkehrsrecht Osnabrück machen.
Nach § 142 StGB, des Strafgesetzbuches ist die Fahrerflucht beziehungsweise das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ eine strafbare Handlung. So wird ein Unfallbeteiligter auch dann bestraft, "wenn er sich nach Ablauf einer Wartefrist oder berechtigt respektive entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellung seines Entfernens vom Unfallort nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht". Das Strafmaß reicht von der Geld- bis zur Freiheitsstrafe. In einer solchen Situation kann sich der Verkehrsteilnehmer weder selbst rechtlich helfen noch verteidigen. Er braucht dringend einen Rechtsanwalt, der sich, wie man sagt, im Verkehrsrecht Osnabrück sehr gut auskennt. Für den Beschuldigten geht es um viel. In der Rechtswissenschaft ist der Tatbestand nach § 142 StGB seit jeher umstritten. Das zieht Einzelbewertungen sowie Einzelentscheidungen nach sich. So ist es durchaus möglich und auch nachweisbar, dass der Verursacher den Unfall gar nicht bemerkt hat und weiterhin guter Dinge am Straßenverkehr teilnimmt. Wir vertreten immer und ausschließlich die Interessen unseres Mandanten. Auch wenn er sich wissentlich vom Unfallort unerlaubt entfernt hat, ist es unsere Anwaltspflicht, ihn in seinem Sinne zu verteidigen. Dazu nutzen wir alle sich bietenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten. Das Verkehrsrecht Osnabrück bietet in dieser Hinsicht viel mehr, als sich der Laie vorstellen kann.
Der Verstoß gegen die zulässige Geschwindigkeit ist nahezu immer das Übertreten, sprich ein zu schnell fahren. Die beschilderten Vorgaben werden vom Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten, aus welchem Grund auch immer. Bei der Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen unterlaufen der Polizei und den Ordnungsbehörden vielfältige Fehler. Wir sorgen dafür, dass unser Mandant vor derartigen Mängeln und deren Folgen bewahrt wird. Das Verkehrsrecht Osnabrück bietet dazu ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Der Fahrzeughalter ist diesbezüglich ein Laie ohne Kenntnis von Gesetz und aktueller Rechtsprechung. So vertreten wir den Standpunkt, dass ganz grundsätzlich ein Rechtsmittel gegen jeden Bußgeldbescheid eingelegt werden sollte, wenn auch zunächst nur zur Fristenwahrung. Viele Bußgeldbescheide sind sowohl von der Form her als auch inhaltlich so fehlerhaft, dass sie deswegen zurückgenommen werden müssen. Und wenn nicht, so besteht immer noch die Chance, das verhängte Bußgeld abzumildern. Wir halten uns an die Faustregel, dass gegen jedes Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 30 Kilometer aufwärts Widerspruch eingelegt werden muss. In dieser Situation geht es um eine Zahlung zwischen 80 und 600 Euro, um bis zu zwei Punkte im Flensburger FAER sowie um einen bis zu dreimonatigen Führerscheinentzug. Es lohnt sich also durchaus, dass wir uns für den Mandanten einsetzen; auch dann, wenn es um ein Bußgeld von „nur“ 20 Euro für das Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich um bis zu 10 km/h geht
dass zu dem komplexen Verkehrsrecht Osnabrück noch zahlreiche weitere Beispiele aus der Praxis aufgeführt werden könnten. Antworten zur Fahrerlaubnis seit Einführung des Fahrerlaubnisregisters im Frühjahr 2014 sind für jeden Autofahrer ebenso interessant wie zu seinem Versicherungsschutz mit Teil- und mit Vollkasko, zu dem sich mit dem deutschen und dem Verkehrsrecht Osnabrück teilweise überlappenden EU-Verkehrsrecht, oder zur zeit- und kostenintensive MPU. Für Osnabrück und Umgebung sind wir Ihr Rechtsberater, wenn Sie Fragen und Probleme zu Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr haben. Sie können gar nicht früh genug zu uns kommen. Je früher wir, wie es so schön heißt, mit ins Boot geholt werden, umso besser ist das für Sie und für die Sache. Unseren Mandanten und denjenigen, die es werden möchten, stehen wir im Einzelfall auch außerhalb unserer werktäglichen Bürozeiten mit Rat und Tat zur Verfügung
Kommen Sie ganz einfach zu uns, zu Ihrem Anwalt für das Verkehrsrecht Osnabrück!
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